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Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit den städtebaulichen Planungen für "Stuttgart 21" soll für das beplante Bebauungsgebiet und das weitere Umfeld die Luftschadstoffbelastung ermittelt werden. Durch die Lage des Plangebietes innerhalb des dichtbesiedelten Stadtgebietes sind dort Einflüsse des gesamten Hauptverkehrsstraßennetzes von Stuttgart zu erwarten. In dem vorliegenden Luftschadstoffgutachten werden dementsprechend die Emissionen aller relevanten Hauptverkehrsstraßen bei der Berechnung der Schadstoffbelastung im Plangebiet berücksichtigt. |
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Diese Berechnungen dienen der Darstellung der derzeitigen Schadstoffbelastung und als Grundlage für die Prüfung der Auswirkungen geplanter baulicher Änderungen. Das vorliegende Gutachten basiert auf der Definition des digital vorliegenden Straßennetzes, den vom Auftraggeber angegebenen Verkehrsstärken und Fahrgeschwindigkeiten, den innerstädtischen Verkehrstagesganglinien und den lokal repräsentativen Windverhältnissen (Kap. 3). Die Straßenrandbebauung wurde per Videobefahrung erfaßt und Bebauungstypen zugeordnet. Berücksichtigt wurde weiter die im Untersuchungsgebiet vorhandene Schadstoffvorbelastung (Kap. 7). Für alle Straßen wurde das Berechnungsverfahren PROKAS verwendet, das entsprechend dem Entwurf der VDI-Richtlinie 3782 Blatt 8 "Ausbreitung Kfz-bedingter Luftschadstoffe" für solche Fragestellungen geeignet ist. Die Immissionsberechnungen werden entsprechend den topographischen Gegebenheiten mit gebietsbezogenen repräsentativen Windstatistiken durchgeführt. Betrachtet werden die Schadstoffe NO2 (Stickstoffdioxid), Benzol, Ruß und Kohlenmonoxid (CO). Aus den Verkehrsbelegungen und dem Fahrverhalten auf den einzelnen Streckenabschnitten werden anhand der Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes die Emissionen an NOx, Benzol, Ruß und CO berechnet. Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen werden in zwei verschiedenen Darstellungsformen aufgezeigt. Für das Gebiet der Planung "Stuttgart 21" erfolgte eine Berechnung an ca. 3 000 Untersuchungspunkten, die in einem Raster von 50 m x 50 m über das Gebiet verteilt sind. |
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© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie |