Pressemittelung des Regierungspräsidiums Stuttgart - 29.11.2011Untersuchungsergebnisse zur Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 40 km/h in Stuttgart auf die Luftschadstoffbelastung vorgestellt
Die Ergebnisse der vom Regierungspräsidium Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart in Auftrag gegebenen Untersuchungen zur Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 40 km/h auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Stuttgart wurden heute dem Ausschuss für Umwelt und Technik im Stuttgarter Gemeinderat vorgestellt. Nach dem von der Universität Stuttgart und dem Ingenieurbüro Lohmeyer vorgelegten Gutachten führen alle drei untersuchten Szenarien zu Verkehrsverlagerungen bzw. Immissionszunahmen in jeweils benachbarten Bereichen im Stadtgebiet Stuttgart bzw. Umland. Eine schadstoffsenkende Wirkung konnte dagegen nur für Teilstrecken nachgewiesen werden. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart haben deshalb vereinbart, zunächst keines der untersuchten Szenarien umzusetzen. Da die Gutachten gewisse Unsicherheiten beinhalten, sollen die Auswirkungen von Tempo 40 auf Teilstrecken der B 14 und B 27 zeitlich befristet untersucht werden.
In den vorgestellten Gutachten wurde basierend auf dem Referenzzustand (derzeitige Regelung der Umweltzone Stuttgart und Lkw-Durchfahrtsverbot Stuttgart) drei Szenarien betrachtet:
- Szenario 1: auf 40 km/h abgesenkte Höchstgeschwindigkeiten auf der B 14 (Marienplatz bis Kreuzung Heilmannstr.) in Stuttgart.
- Szenario 2: auf 40 km/h abgesenkte Höchstgeschwindigkeiten auf den Hauptverkehrsstraßen in einem definierten Gebiet des „Stuttgarter Talkessels“
- Szenario 3: auf 40 km/h abgesenkte Höchstgeschwindigkeiten auf den Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Stuttgart innerhalb der Ortseingangstafeln.
In allen drei untersuchten Szenarien nahmen die Verkehrsbelastung und damit auch die Luftschadstoffemissionen auf den mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h versehenen Straßen teilweise ab. Die dortigen Verkehrsabnahmen haben jedoch Verlagerungsverkehre und damit einhergehende Immissionszunahmen in anderen Bereichen zur Folge. So käme es im Szenario 1 zwar zu deutlichen Entlastungen auf der B 14 im Stadtzentrum. Allerdings ergaben die Berechnungen, dass durch kleinräumige Verlagerungsverkehre die bereits über dem Grenzwert liegende NO2-Belastung auf der Olgastraße sowie auf der B 27 im Bereich der Messstelle Arnulf-Klett-Platz weiter – wenn auch nur geringfügig – erhöht werden. Für das Szenario 2 sind erhebliche Verkehrsverlagerungen in die den Talkessel umgebenden Höhenrandstraßen prognostiziert. Da im Szenario 3 die Geschwindigkeitsbeschränkung auf allen Hauptverkehrsstraßen innerorts im Stadtgebiet Stuttgart greifen würde, wären großräumigere Verlagerungsverkehre die Folge. Betroffen wären insbesondere die Städte Fellbach, Ludwigsburg, Remseck und Kornwestheim.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart halten deshalb keines der Szenarien in der Praxis ohne weitere Untersuchung für umsetzbar.
Die geringsten Verlagerungsverkehre bzw. Immissionszunahmen in anderen Bereichen sind für das Szenario 1 ausgewiesen (Tempo 40 auf der B 14 vom Marienplatz bis Kreuzung Heilmannstraße). Es wurde vereinbart, einen verkürzten Teil des dem Szenario 1 zugrunde gelegten Abschnitts der B 14 als Versuchsstrecke festzulegen, um die in den Gutachten ermittelten Ergebnisse verifizieren zu können. Ferner haben die Untersuchungen gezeigt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h insbesondere auf Steigungsstrecken eine emissionsmindernde Wirkung besitzt. Um diese neu Erkenntnis umzusetzen, ist auf der B 27 im Bereich der Messstation Hohenheimer Straße die versuchsweise Einführung von Tempo 40 geplant.
Die genauen Abgrenzungen der Versuchstrecken sind noch vom Regierungspräsidium Stuttgart in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Stuttgart festzulegen. Die geplanten Geschwindigkeitsbeschränkungen sollen durch ein Monitoring begleitet und auf ihre verkehrlichen und schadstoffmindernde Wirkung hin untersucht werden.
Das gemeinsame Gutachten der Universität Stuttgart und des Ingenieurbüros Lohmeyer steht als Download (Pdf) zur Verfügung unter:
Download: Gutachten (ca. 16 MB!)
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