Lärmaktionsplan StuttgartBeraterkreis LärmschutzBeraterkreis Lärmschutz und Luftreinhaltung Stuttgart
Damit der Aufstellungsprozess des Lärmaktionsplans auch von externen Experten fachlich begleitet werden kann, wurde ein „Beraterkreis Lärmschutz und Luftreinhaltung Stuttgart“ (BKLLS) eingerichtet. Er ist am 15.11.2004 erstmals zusammengetreten. Mitglieder sind die nachstehend aufgeführten Organisationen:
- ADAC Württemberg,
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisverband Stuttgart,
- City-Initiative Stuttgart,
- Handwerkskammer Stuttgart,
- Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität
Stuttgart,
- Institut für Straßen- und Verkehrswesen der Universität Stuttgart,
- Landesnaturschutzverband,
- Naturschutzbund Deutschland (NABU), Stadtgruppe Stuttgart,
- Regierungspräsidium Stuttgart,
- Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB),
- Verband Region Stuttgart,
- Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Stuttgart,
- Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS).
Die Stadtverwaltung ist durch folgende Ämter vertreten:
- Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
- Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
- Tiefbauamt,
- Amt für Umweltschutz.
Moderiert werden die Sitzungen des Beraterkreises durch Dr. Gerhard Keck, Tamm.
Der BKLLS beschäftigt sich neben der Lärmminderung auch mit der Luftreinhaltung. In den meisten Städten ist der Straßenverkehr der Hauptverursacher sowohl der hohen Lärm- als auch der Luftschadstoffbelastung. Es ist deshalb sinnvoll, Maßnahmen gegen beide Immissionen gemeinsam zu entwickeln. Maßnahmen im Bereich Lärmminderung wirken sich oft auch positiv auf die Luftqualität aus und umgekehrt. In manchen Einzelfällen können die Maßnahmen jedoch auch gegenläufige Auswirkungen haben.
Der Beraterkreis hat Ziele und Leitbilder für eine
"Vision Lärmschutz Stuttgart 2030" entworfen. Das Ziel ist eine lebenswerte und lebendige Stadt mit einem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld. Der Summenschallpegel über alle Quellen soll im Jahr 2030 in Gebieten, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienen, tagsüber 55 dB(A) und nachts 45 dB(A) nicht überschreiten. Tagsüber soll der Zielwert auch in Erholungsgebieten eingehalten werden.
Der Beraterkreis Lärmschutz und Luftreinhaltung Stuttgart (BKLLS) hat die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2008 zusammenfassend bewertet und Empfehlungen für den Lärmaktionsplan der Stadt ausgesprochen. Er wird weiterhin bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans sowie bei der Umsetzung der Maßnahmen die Stadtverwaltung beratend unterstützen.
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© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie |