Lärmaktionsplan StuttgartAufstellung des Lärmaktionsplans Stuttgart 2009Lärmaktionsplan Stuttgart 2009 (Downloadbereich)
Die Stadt Stuttgart stellte 2009 den ersten Lärmaktionsplan für das gesamte Stadtgebiet auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie auf. Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans beruht zu großen Teilen auf den Vorschlägen aus der Bevölkerung.
Hauptverursacher der Lärmbelastung in Stuttgart ist mit großem Abstand der Straßenverkehr. Deshalb konzentriert sich das Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans vor allem auf Minderungsmöglichkeiten des Straßenverkehrslärms. Hierzu gibt es folgende Ansätze:
• Lärmvermeidung durch Verkehrsvermeidung und Lärmminderung durch
Bewusstseinsbildung (Informationskampagnen, Wahl des Verkehrsmittels)
• Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs, um Alternativen zum
motorisierten Individualverkehr zu schaffen
• Maßnahmen zur Lenkung des Kfz-Verkehrs, insbesondere des Lkw-Verkehrs
(Verlagerung auf weniger empfindliche Straßen)
• Verträglichere Abwicklung des Kfz-Verkehrs: niedrigere Geschwindigkeiten,
gleichmäßigerer Verkehrsablauf, Kreisverkehrsplätze, Parkraumkonzepte
• leisere Fahrbahnbeläge; Sanierung von schadhaften Straßenbelägen
• Lärmschutzwände und -wälle.
• Maßnahmen am Gebäude (z.B. Schallschutzfenster).
Weitere Maßnahmen beschäftigen sich mit dem Lärm der Stadtbahnen (Schienenschleifen, leisere Gleisbette, Lärmschutzwände), weiteren Lärmquellen (Eisenbahn, Baustellen, Laubbläser) und dem Schutz Ruhiger Gebiete.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Ablaufschema der Lärmaktionsplanung in Stuttgart mit
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeit "erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken" (§ 47d, Abs. 3 BImSchG). Die Stadt Stuttgart hat daher ein umfangreiches Programm zur Beteiligung der Öffentlichkeit
durchlaufen. Den Anfang machte eine große Auftaktveranstaltung am 21. Januar 2008 im Rathaus, in der umfassend über die Ergebnisse der Lärmkartierung und das weitere Verfahren informiert
wurde.
Vorträge aus der Auftaktveranstaltung:
1) Grundlagen zum Thema Lärm. Bisherige Lärmminderungsplanung.
Referent: Prof. Dr. Jürgen Baumüller
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2) Gesundheitliche Auswirkungen des Lärms.
Referentin: Dr. med. Snezana Jovanovic
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3) Ergebnisse der Lärmkartierung. Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Referent: Thomas Schene
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Es schlossen sich weitere öffentliche Informationsveranstaltungen an:
Am 12. Februar 2008 für die Innenstadtbezirke (Mitte, Nord, Ost, Süd,
West).
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Am 19. Februar 2008 für die nördlichen Stadtbezirke (Botnang, Feuerbach, Weilimdorf, Stammheim,
Zuffenhausen).
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Am 20. Februar 2008 für die Filderbezirke (Birkach, Degerloch, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Vaihingen).
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Am 27. Februar 2008 für die Neckarbezirke (Bad Cannstatt, Hedelfingen, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Untertürkheim und Wangen).
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Im April und Mai 2008 schlossen sich zehn Workshops an, die das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung bilden. Hier erhielten interessierte Bürger unter Anleitung von professioneller Moderation die Gelegenheit, die Lärmsituation in ihrem Stadtbezirk zu analysieren und Vorschläge zu erarbeiten, wie die Lärmprobleme gelöst werden können.
Hier finden Sie die Ergebnisprotokolle der Workshops:
12.04. Stuttgart-West, Botnang
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19.04. Stuttgart-Süd
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19.04. Feuerbach, Weilimdorf
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19.04. Obertürkheim, Untertürkheim, Hedelfingen, Wangen
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26.04. Bad Cannstatt
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26.04. Stuttgart-Ost
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26.04. Degerloch, Plieningen, Birkach, Sillenbuch
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31.05. Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord
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31.05. Stammheim, Zuffenhausen, Mühlhausen, Münster
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31.05. Möhringen, Vaihingen
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Jeder Bürger konnte sich außerdem direkt schriftlich oder per e-mail an das Amt für Umweltschutz wenden und Maßnahmen vorschlagen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde vom 27. Juli bis 28. August 2009 öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger, die Verbände, Organisationen oder Gruppen etc. konnten sich bis zum 11. September 2009 dazu äußern.
Am 5. November 2009 wurde der Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen.
Der Lärmaktionsplan 2009 ist eine „Momentaufnahme“ und enthält überwiegend Maßnahmenbündel und Programme mit Prüfaufträgen. Der Lärmaktionsplan wird alle 5 Jahre fortgeschrieben.
Der Lärmaktionsplan ist ein Strategiepapier. Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen besteht nicht. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen allerdings bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen. Über die Durchführung und Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen ist jeweils durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
Sie können sich gerne zum Lärmaktionsplan äußern. Neue Maßnahmenvorschläge können für die Aktualisierung des Lärmaktionsplans geprüft werden. Schicken Sie Ihre Anregungen und Kritik per Post oder E-Mail an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Stichwort: Lärmaktionsplan
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
E-Mail: laermminderungsplan@stuttgart.de
Lärmaktionsplan Stuttgart 2009 (Downloadbereich)
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