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Lärmkartierung Stuttgart

Die Anforderungen und Inhalte der Lärmkartierung werden durch die Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) und ihre Umsetzung in Bundesrecht (§§ 47a - 47f BImSchG - Lärmminderungsplanung ) sowie durch die Verordnung über die Lärmkartierung
(34. BImSchV) geregelt.

Danach müssen Lärmkarten für sämtliche Hauptlärmquellen und Ballungsräume erstellt werden. Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet.

Hauptlärmquellen sind
-  Hauptverkehrsstraßen: Bundesfern- und Landesstraßen oder auch sonstige    grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio.    Kraftfahrzeugen im Jahr (8 200 Kfz in 24 Stunden),
-  Haupteisenbahnstrecken: Schienenwege von Eisenbahnen mit einem    Verkehrsaufkommen von über 30 000 Zügen im Jahr (80 Züge in 24 Stunden),
-  Großflughäfen: Verkehrsflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über
   50 000 Bewegungen im Jahr (135 Bewegungen am Tag), wobei mit „Bewegung“
   der Start oder die Landung bezeichnet wird.

Ein Ballungsraum ist ein Gebiet mit über 100 000 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1 000 Einwohnern pro Quadratkilometer. Bis auf wenige Ausnahmen entsprechen in Deutschland die Großstädte mit über 100 000 Einwohnern den Ballungsräumen.

In Ballungsräumen sind zusätzlich zu den oben genannten Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Lärmquellen zu berücksichtigen, soweit diese erheblichen Umgebungslärm hervorrufen:
- sonstige Straßen,
- sonstige Schienenwege von Eisenbahnen,
- Schienenwege von Straßen- und Stadtbahnen,
- sonstige Flugplätze für den zivilen Luftverkehr,
- Industrie- und Gewerbegelände, auf denen sich eine oder mehrere Anlagen gemäß   Anhang I der Richtlinie IED 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des   Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen befinden (so genannte   IE-Anlagen),
- Häfen mit einem Güterumschlag von mehr als 1,5 Mio. Tonnen im Jahr.

Die Stadt Stuttgart erstellte daher Lärmkarten
  - für den Straßenverkehr (Straßen ab einem Verkehrsaufkommen von
    ca. 3 000 - 4 000 Kfz pro Tag),
  - für die Stadtbahnen und
  - für Industrie- und Gewerbeanlagen (Hafen und IE-Anlagen).

Die Lärmkarten für die Eisenbahnen werden vom Eisenbahnbundesamt (EBA), die für den Flughafen von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erstellt. Das Land Baden-Württemberg ist auch für den Lärmaktionsplan für den Flughafen zuständig.

Online-Präsentation der Lärmkarten des Eisenbahnbundesamtes (Isophonenkarte bzw. Geländekarte) für Schienenwege
von Eisenbahnen des Bundes.
Lärmkarten für den Bereich Flughafen Stuttgart der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg).

Die Lärmkarten werden für zwei Lärmindizes dargestellt:

- LDEN: Tag-Abend-Nacht-Lärmindex über 24 Stunden zur Bewertung der
  allgemeinen Lärmbelästigung
- LNight: Nacht-Lärmindex zur Bewertung von Schlafstörungen.

Der Lärmindex LNight beschreibt die Belastung in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr, während der Lärmindex LDEN den Tages- (6 - 18 Uhr), den Abend- (18 - 22 Uhr) und den Nachtzeitraum (22 - 6 Uhr) umfasst. Hierfür werden zunächst die Mittelungspegel der einzelnen Zeitbereiche berechnet. Anschließend werden diese zeitanteilig zu einem 24-Stunden-Pegel zusammengefasst, wobei auf den Mittelungspegel für den Abend 5 dB(A) und auf den Mittelungspegel für die Nacht 10 dB(A) zugeschlagen werden.



 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie