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Lärmminderungsplan Stuttgart-Bad Cannstatt (2008)

Abbildungen


Im Dezember 2001 beschloss der Gemeinderat, für die gesamte Stadt Stuttgart einen Lärmminderungsplan nach § 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz aufzustellen. Dies sollte weiterhin für einzelne Stadtgebiete erfolgen, bis sich die Stadtteil-Lärmminderungspläne nach einigen Jahren zu einem Plan für die Gesamtstadt zusammenfügen. Nach Vaihingen und Zuffenhausen (war damals gerade in Arbeit) sollte als nächstes Bad Cannstatt an der Reihe sein. 2003 wurde mit den Arbeiten dafür begonnen.

Am 30. Juni 2005 trat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft. Entsprechend wurden die neuen §§ 47a - 47f in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingefügt, die den bisherigen § 47a ersetzen. Danach müssen Großstädte mit über 250 000 Einwohnern bis zum 18. Juli 2008 Lärmminderungspläne (in der Richtlinie Lärmaktionspläne genannt) aufstellen. Die Stadt Stuttgart änderte daraufhin ihre geplante Vorgehensweise und stellt einen Lärmminderungsplan für die ganze Stadt in einem Zug auf.

Da die Arbeiten für den Lärmminderungsplan Bad Cannstatt aber bereits weit fortgeschritten waren, wurde er noch nach den Regeln des "alten" § 47a BImSchG fertig gestellt. Das betrifft in erster Linie die Indizes und Rechenverfahren. Beim Lärmminderungsplan Bad Cannstatt wird noch zwischen den Beurteilungspegeln Tag und Nacht unterschieden, die Lärmberechnungen wurden nach den "nationalen" Vorschriften RLS-90 (Straßenverkehr), Schall 03 (Schienenverkehr) und TA Lärm (Gewerbeanlagen) durchgeführt.

Lärmkarten wurden für die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe und Sport- und Freizeitanlagen erstellt.

Der Stadtbezirk Bad Cannstatt wird beinahe flächendeckend vom Lärm des Straßen- und Schienenverkehrs belastet. Konflikte treten an allen Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken auf. Weitere Lärmbelastungen werden durch Veranstaltungen im Freien auf dem Wasen und in der Mercedes-Benz-Arena verursacht. Andere Lärmquellen wie Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen verursachen nur vereinzelt in unmittelbarer Nachbarschaft punktuelle Konflikte.

Die Lärmminderungsplanung konzentriert sich daher auf den Verkehrs- und Veranstaltungslärm. Wie schon in Vaihingen und Zuffenhausen hat auch in Bad Cannstatt ein Runder Tisch mit Beteiligung Cannstatter Bürgervereine und Handelsverbände Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen unterbreitet, aus denen die Verwaltung das Maßnahmenkonzept erarbeitete. Maßnahmen sind vor allem an den Hauptachsen B 10, B 14, Waiblinger, Nürnberger, Augsburger, Gnesener und Schmidener Straße vorgesehen (u.a. lärmmindernde Fahrbahnbeläge, Straßenumbauten, Ausbau des Augsburger Platzes).

Der Lärmminderungsplan Bad Cannstatt wurde am 19.06.2008 vom Gemeinderat verabschiedet.

Lärmmminderungsplan Stuttgart-Bad Cannstatt (ohne Abbildungen):
Download (pdf ca. 1,5 MB)

Lärmmminderungsplan Stuttgart-Bad Cannstatt (mit Abbildungen):
Download (pdf ca. 6,5 MB)


Hier können Sie sich über den Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen informieren: (Stand: Juli 2021)

Download: LMP Bad Cannstatt - Umsetzung der Maßnahmen (pdf)


 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie