Schall
Schwingungen im Frequenzbereich von 16 Hz bis etwa 20.000 Hz, welche mit
Hilfe des Ohres Ton-, Klang- oder Geräuscheempfindungen auslösen.
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Schallwelle
Der Schall kann sich in jedem elastischen Medium (Festkörper,
Flüssigkeit, Luft) ausbreiten. Das wichtigste Ausbreitungsmedium ist
die Luft (Luftschall).
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Lärm
Störender Schall wird als Lärm bezeichnet.
Der Begriff Lärm enthält somit eine negative Wertung physikalisch
neutraler Begriffe.
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Dezibel (dB)
Das nach einem amerikanischen Ingenieur benannte "Bel"
ist keine physikalische Einheit, sondern lediglich wie der Begriff
"Prozent" ein Kenn- oder Hinweiswort.
Es besagt, dass eine physikalische Größe (meist
eine Leistung) als dekadischer Logarithmus des Verhältnisses eines
Wertes dieser Größe zu einer festgelegten Bezugsgröße
dargestellt wird.
Das Ergebnis nennt man Pegel.
1 Bel = 10 deziBel = 10 dB
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Dezibel (A), dB(A)
A-Bewertung:
Das menschliche Ohr empfindet Töne gleichen Schalldrucks
je nach Frequenz (Tonhöhe) unterschiedlich laut. So werden hohe Töne
vergleichsweise lauter empfunden als tiefe Töne. Um eine wahrnehmungsgetreue
messtechnische Erfassung von Geräuschen zu ermöglichen, wird
der Sachverhalt einer frequenzabhängigen Lautstärkeempfindung
in Lärmmessgeräten dadurch berücksichtigt, dass die auftretenden
Frequenzen des zu messenden Geräusches im Schallpegelmesser unter
Anpassung an das menschliche Hörorgan mit Hilfe von Filtern verschieden
stark gedämpft werden.
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Definition des Schalldruckpegels
Lp = 10 lg (p12
/ p02) (dB) = 20 lg (p / p0)
(dB)
Dabei bedeuten: |
Lp |
= Schalldruckpegel |
p |
= Schalldruck (bei diesem Pegelwert) |
p0 |
= Bezugs-Schalldruck |
(normierte Hörschwelle = 2 x 10-5
Pa)
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Hörbereich
Das menschliche Ohr verfügt über einen Wahrnehmungsbereich
für Schallschwingungen, deren Frequenz zwischen etwa 16 und 20 000
Schwingungen pro Sekunde (Hertz) liegt.
Der Hörbereich weist auch in Bezug auf den Schalldruck
eine untere Grenze, die so genannte Hörschwelle, auf. Der Schalldruck
(genauer: Schallwechseldruck) entspricht den Druckschwankungen der Schallwellen
und ist für die Lautstärkeempfindung maßgebend, denn je
größer diese Druckschwankungen ausfallen, desto mehr Energie
wird durch die Schallwellen übertragen. Oberhalb der Schmerzgrenze
ist das Hörereignis mit Schmerzempfindungen verbunden.
Die Werte für den Hörbereich (Schalldrucke)
umfassen eine Skala, welche zwischen 0,00002 Pascal (Pa) und 200 Pa über
insgesamt 7 Zehnerpotenzen reicht, was die erstaunliche Wahrnehmungsleistung
des Sinnesorganes Ohr dokumentiert. Gleichzeitig wird deutlich, dass eine
auf den absoluten Schalldruck-Werten aufbauende lineare Lautstärkeskala
wegen der großen Spanne der Zahlenwerte äußerst unzweckmäßig
wäre.
Der Hörschwelle ist (bei 2000 Hertz) der Schalldruck
2 x 10-5 Pa zugeordnet, was in der dB-Lautstärkeskala dem
Schallpegelwert 0 dB entspricht. Am oberen Ende der Skala liegt die Schmerzgrenze
beim Schallpegelwert 140 dB; der Schalldruck beträgt dann 200 Pa.
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Durch das logarithmische Schallmaß gelten "verrückte"
Rechenregeln:
0 dB + 0 dB = |
3 dB |
1 dB +10 dB = |
10 dB |
10 dB + 10 dB = |
13 dB |
10 mal 10 dB = |
20 dB
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Ton
Schallschwingung mit einer festen Frequenz
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Klang
Schallschwingungen mit gesetzmäßigem Zusammenhang
(z.B. Dreiklang, d.h. drei Frequenzen evtl. unterschiedlicher Amplitude)
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Geräusch
Bei einem Geräusch handelt es sich nach DIN 1320
um ein Schallsignal, welches meistens ein nicht zweckgebundenes Schallereignis
charakterisiert, z.B. Maschinen- und Fahrzeuggeräusche. Aus dieser
Definition geht der zufällige, ungeordnete Charakter von Geräuschen
hervor, denn es handelt sich um Tongemische, die sich aus sehr vielen Einzeltönen
zusammensetzen.
Das Geräusch ist demnach ein akustisches Signal mit
zahlreichen Teilfrequenzen, zwischen denen kein gesetzmäßiger
Zusammenhang besteht, wie dies z.B. beim Klang der Fall ist.
Auch bei Geräuschen können infolge periodischer
Vorgänge Einzeltöne hervortreten, welche dem durch ein breites
Frequenzband gekennzeichneten Geräuschanteil überlagert sind.
Solche Einzeltöne erhöhen die Störwirkung von Geräuschen
erheblich und werden daher beim Messergebnis durch einen sog. Tonzuschlag
berücksichtigt.
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Eigenschaften der Schallpegelskala
Der absolute Schalldruck steigt jeweils um das 10fache,
wenn der Schallpegel um 20 dB zunimmt. Einem Schalldruckverhältnis
1:2 entspricht der Schallpegelunterschied 6 dB.
Die Schallleistung (in Watt) und die Schallintensität
(W/m2) verzehnfachen sich in Schritten von je 10 dB. Einem Leistungsverhältnis
1:2 entspricht der Schallpegelunterschied 3 dB.
Für Fragen des Schallschutzes bedeutsam ist der Sachverhalt,
dass die Lautheitsempfindung des Menschen gleichfalls einer Potenzfunktion
folgt, nach der eine um den Faktor 10 erhöhte Schallleistung bzw.
eine Schallpegelzunahme um 10 dB als Verdoppelung der Lautheit empfunden
wird. Dabei bezeichnet man als "Lautheit" die Größe der subjektiven
Lautstärkebeurteilung (Angabe in "sone").
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Schall-Emission und Schall-Immission
In der Umweltschutz-Praxis hat es sich zur Vermeidung
von Missverständnissen als notwendig erwiesen, situationsbedingt zu
unterscheiden zwischen "ausgesandtem" und "ankommendem" Schall. Es besteht
in der Tat ein wesentlicher Unterschied zwischen der Feststellung, dass
beispielsweise eine Maschine zuviel Geräusch abgibt (emittiert), und
der Feststellung, dass dieses Geräusch in der davon betroffenen Nachbarschaft
als Umwelteinwirkung (Immission) festgesetzte Lärmgrenzwerte übersteigt.
Die Systematik der Unterscheidung von "Emissionen" und
"Immissionen" ist durch das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge" - BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - (BImSchG, 1974, 1990)
in den allgemeinen Sprachgebrauch gelangt. Gemäß §
3 dieses Gesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den
Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,
Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die
nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile
oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die
Nachbarschaft herbeizuführen.
Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen ... und ähnliche Erscheinungen.
Demnach haben Immissionen stets einen negativen Einschlag.
Überschreiten sie ein gewisses hinzunehmendes Ausmaß, handelt
es sich um "schädliche Umwelteinwirkungen". Das Auftreten von Immissionen
setzt entsprechende Emissionen voraus, hier die von einer Schallquelle
ausgehenden Schall- bzw. Geräuschemissionen. (Für den Sprachgebrauch
sollte beachtet werden, dass der Begriff "Emission" auch den Vorgang bezeichnet,
dass z.B. Schallwellen den Ort ihrer Entstehung verlassen und in die Umwelt
eintreten).
Die Immission steht somit am Ende einer Kausalkette, deren
Anfang durch die Emission bedingt ist. Das Bindeglied zwischen Emission
und Immission ist die Transmission (Ausbreitung), welche aufgrund der Abstandsverhältnisse
und der örtlichen Gegebenheiten in der Regel für eine Abschwächung
der Umwelteinwirkungen auf ihrem Ausbreitungsweg von der Emissionsquelle
zum Einwirkungsort (Immissionspunkt) sorgt.
Die amtliche Verwendung der Begriffe "Emission" und "Immission"
setzt voraus, dass sie im Zusammenhang mit menschlichen Handlungsweisen
stehen und die entsprechenden Umwelteinwirkungen somit vom Menschen verursacht
sind. Demzufolge kann es sich z.B. bei Vogelgezwitscher, Meeresrauschen
und Heulen des Sturmes nicht um Lärm im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
handeln. Dieser an sich leicht verständliche Sachverhalt führt
in der Praxis der Schallmessung und Beurteilung von Beschwerdesituationen
zu gewissen Problemen, da es manchmal streitig ist, wo die "Natur" aufhört
und ein "Verursacher" (Emittent) ins Spiel kommt. Beispiele dafür
sind Streitfälle wegen Tierhaltung (z.B. Hahnenschrei, Froschgequake
aus Gartenteich), Geräusche fließender Gewässer (bei wasserbaulichen
Maßnahmen) oder Windgeräusche (bei Hochhäusern und Freileitungen).
Es ist deshalb notwendig, auf den Anlagenbegriff des BImSchG zu verweisen.
Die Kausalkette Emission - Transmission - Immission hat
für die Lärmbekämpfung große Bedeutung, denn jedes
dieser drei Elemente kann Gegenstand von Lärmminderungsmaßnahmen
sein. Auch das dafür entwickelte umfangreiche technische Regelwerk
lässt sich nach diesen drei Themenbereichen ordnen.
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