Außer durch die Verkehrsmenge werden die Lärmemissionen des Straßenverkehrs auch wesentlich durch die gefahrenen Geschwindigkeiten und den Verkehrsablauf bestimmt. Bei einer Verringerung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wird eine Minderung des Mittelungspegels von ca. 2,5 dB(A) erreicht. Die allein mit einer Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h einhergehende Verstetigung des Verkehrs bewirkt zusätzlich bis zu 1,5 dB(A) niedrigere Mittelungspegel und bis zu 7 dB(A) geringere Maximalpegel.
Niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten waren die mit Abstand am häufigsten genannte Lärmminderungsmaßnahme bei den bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligungen zum Lärmaktionsplan und seiner Fortschreibung.
Auch der Gemeinderat forderte bei mehreren Gelegenheiten die möglichst schnelle Prüfung und Umsetzung von Tempo 30 nachts in Hauptstraßen mit Wohnbebauung und hat hierfür zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Für die Stadtteile Hedelfingen, Möhringen und Zuffenhausen wurden entsprechende Gutachten erstellt. Die Straßenverkehrsbehörde hat für fast alle untersuchten Straßen Tempo 30 nachts angeordnet. Die Umsetzung soll für die meisten Straßen 2024 erfolgen. In einigen Abschnitten ist aber eine umfangreichere Neuprogrammierung der Ampelschaltungen erforderlich, weshalb Tempo 30 nachts dort erst 2025 gelten wird.
Hier können Sie die Gutachten einsehen und herunterladen:
Verkehrliches Gutachten zu Tempo 30 nachts in Hedelfingen (pdf, 6,1 MB)
Schalltechnisches Gutachten zu Tempo 30 nachts in Hedelfingen (pdf, 10,8 MB)
Verkehrliches Gutachten zu Tempo 30 nachts in Möhringen (pdf, 6,7 MB)
Schalltechnisches Gutachten zu Tempo 30 nachts in Möhringen (pdf, 26,8 MB)
Verkehrliches Gutachten zu Tempo 30 nachts in Zuffenhausen (pdf, 10,8 MB)
Schalltechnisches Gutachten zu Tempo 30 nachts in Zuffenhausen (pdf, 41,7 MB)
Zurzeit werden gleichartige Gutachten für die Stadtbezirke Feuerbach, Obertürkheim, Untertürkheim und Vaihingen erstellt. Ergebnisse sollen Anfang 2025 vorliegen. Es ist beabsichtigt, für alle weiteren Stadtbezirke entsprechende Untersuchungen durchzuführen.
Für die Innenstadtbezirke werden allerdings vorerst keine solchen Untersuchungen durchgeführt, da im gesamten Talkessel als Maßnahme des Luftreinhalteplans in allen Hauptverkehrsstraßen ganztägig die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h beschränkt wurde. Eine weitere Beschränkung auf 30 km/h in der Nacht würde die Verkehrssituation zu unübersichtlich machen (2 Verkehrsschilder mit jeweils einem Zusatzschild wären notwendig). In Bad Cannstatt wird zurzeit ein neuer Verkehrsstrukturplan aufgestellt, weshalb bis zu dessen Fertigstellung auch für diesen Stadtbezirk die Möglichkeiten von Tempo 30 nachts noch nicht untersucht werden.