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Lärmaktionsplan Stuttgart
Fortschreibung 2025


Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten mindestens alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Nach der letzten Überprüfung des Lärmaktionsplans im Jahr 2019 und der neusten Lärmkartierung 2022 ist eine erneute Fortschreibung fällig.


Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Gesetz sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch an der Überprüfung oder Fortschreibung des Lärmaktionsplans vor. Auch bei der nun anstehenden zweiten Fortschreibung hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, daran mitzuwirken.

Wie die Bürgerinnen und Bürger das tun können, das können sie in vier Informationsveranstaltungen erfahren:

• Montag, 29. April, 18 Uhr im Bürgerhaus Möhringen, Filderbahnplatz 32 für die Filderbezirke

Download: Info-Veranstaltung in S-Möhringen vom 29.04.2024 (Pdf-Datei)

Hinweis: Bei der Veranstaltung wurden nicht alle Folien gezeigt!

• Montag, 13. Mai, 18 Uhr im Freien Musikzentrum, Stuttgarter Straße 15, Feuerbach für die nördlichen Stadtbezirke

Download: Info-Veranstaltung in S-Feuerbach vom 13.05.2024 (Pdf-Datei)

• Dienstag, 18. Juni, 18 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal, für die inneren Stadtbezirke

Download: Info-Veranstaltung in S-Mitte vom 18.06.2024 (Pdf-Datei)

• Montag, 24. Juni, 18 Uhr im Kursaal Bad Cannstatt, Königsplatz 1 für die Neckarbezirke.

Download: Info-Veranstaltung in S-Bad Cannstatt vom 24.06.2024 (Pdf-Datei)


Debatte über Lärm in der Stadt (StN-Artikel vom 27.04.2024)

Außerdem wird es eine Online-Befragung zu ruhigen Gebieten geben. Hier geht es darum, dass ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen. Die Verwaltung möchte deshalb erfahren, welche Naherholungsgebiete, Parks oder Grünanlagen die Bürgerinnen und Bürger aufsuchen. Die Online-Befragung ist vom 29. April bis 31. Juli unter

https://www.stuttgart-meine-stadt.de/laermaktionsplan

zu erreichen.


Schwerpunkte der Lärmbelastung

Lärmaktionspläne sind vor allem für Gebiete aufzustellen, in denen Mittelungspegel von 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts überschritten werden. Dann muss mit gesundheitlichen Risiken (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) gerechnet werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit einer Lärmbelastung von mehr als 70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts. Diese Gebiete werden als Lärmschwerpunkte bezeichnet.

Auf der Seite Lärmkartierung in Stuttgart - Lärmkarten Stuttgart gesamt 2022 können Sie die Lärmschwerpunkte auf einer Karte sehen und diese herunterladen.

Eine Liste der Lärmschwerpunkte und -konflikte ist im Ergebnisbericht - Lärmkartierung 2022 (pdf) enthalten.


Untersuchungen zum Lärmaktionsplan

Für den Lärmaktionsplan wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt bzw. Gutachten angefertigt.

Gutachten zu den Wirkungen von Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen


Wenn Sie Anregungen oder Kommentare zum Lärmaktionsplan haben, können Sie diese richten an:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Stichwort: Lärmaktionsplan
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart

oder per E-Mail an

laermminderungsplan@stuttgart.de



 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie