Aktuelle Wetterdaten
Lufttemperatur: 6.6 (°C)
Windgeschw.:7 (km/h)
Windrichtung: S-S-O, 163.5 °
Globalstrahlung: -- (W/m²)
Akt. UV-Index: --
Niederschlag: 0.0 (ltr/m²)
(Stand: 19.04.2025, 01:30 Uhr,
 S-Mitte, Amt für Umweltschutz)
Weitere Luft- u. Wetterdaten
Mehr zum Wetter in Stuttgart
Aktueller Sonnenstand
Webcams in Stuttgart
Vorhersage Region Stuttgart 
Vorhersage Europa 
Niederschlagsradar Baden-W. 
Weitere Links
Neues und Aktuelles
Entwurf Lärmaktionsplan Stuttgart - Fortschreibung 2025 (Pdf)
Download: Fortschreibung 2025
Download von Messdaten aller 8 städtischen Messstationen jetzt möglich
Download von Messdaten
Klimazentrale Stuttgart
Klima Dashboard Stuttgart
Sommertage und Heiße Tage in Stuttgart (bis 2024)
Luft: Neue Pressemitteilungen
UV-Index Prognose der BfS
Stadtklimaviewer: Karten und Pläne mit detaillierten Themen- karten zu Klima, Luft und Lärm
Lärmkarten Stuttgart 2022
Lärmaktionsplan Stuttgart
Luftreinhalteplan Stuttgart
NO2- und PM10 Überschreitungen
Aktuelle Messwerte an den Messstationen der LUBW
Bildergalerie     Weitere News
Lärmaktionsplan Stuttgart
Fortschreibung 2025


Download: Entwurf Lärmaktionsplan Stuttgart - Fortschreibung 2025 (pdf)

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten mindestens alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Nach der letzten Überprüfung des Lärmaktionsplans im Jahr 2019 und der neusten Lärmkartierung 2022 ist eine erneute Fortschreibung fällig.


Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Gesetz sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch an der Überprüfung oder Fortschreibung des Lärmaktionsplans vor. Auch bei der zweiten Fortschreibung hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, daran mitzuwirken.

Hierfür gab es zunächst vier Informationsveranstaltungen:

• Montag, 29. April 2024, 18 Uhr im Bürgerhaus Möhringen, Filderbahnplatz 32 für die Filderbezirke

Download: Info-Veranstaltung in S-Möhringen vom 29.04.2024 (Pdf-Datei)

• Montag, 13. Mai 2024, 18 Uhr im Freien Musikzentrum, Stuttgarter Straße 15, Feuerbach für die nördlichen Stadtbezirke

Download: Info-Veranstaltung in S-Feuerbach vom 13.05.2024 (Pdf-Datei)

• Dienstag, 18. Juni 2024, 18 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal, für die inneren Stadtbezirke

Download: Info-Veranstaltung in S-Mitte vom 18.06.2024 (Pdf-Datei)

• Montag, 24. Juni 2024, 18 Uhr im Kursaal Bad Cannstatt, Königsplatz 1 für die Neckarbezirke.

Download: Info-Veranstaltung in S-Bad Cannstatt vom 24.06.2024 (Pdf-Datei)

Hinweis: Bei den Veranstaltungen wurden nicht alle Folien der Pdf-Dateien gezeigt.


Außerdem gab es eine Online-Befragung zu ruhigen Gebieten. Ruhige Gebiete sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Ruhige Gebiete können vor allem Naherholungsgebiete, Parks oder Grünanlagen sein. Die Verwaltung wollte deshalb erfahren, welche dieser Gebiete die Bürgerinnen und Bürger aufsuchen. Die Online-Befragung war vom 29. April bis 31. Juli 2024 unter dem Internet-Portal Stuttgart-meine-Stadt zu erreichen.


Schwerpunkte der Lärmbelastung

Lärmaktionspläne sind vor allem für Gebiete aufzustellen, in denen Mittelungspegel von 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts überschritten werden. Dann muss mit gesundheitlichen Risiken (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) gerechnet werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit einer Lärmbelastung von mehr als 70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts. Diese Gebiete werden als Lärmschwerpunkte bezeichnet.

Auf der Seite Lärmkartierung in Stuttgart - Lärmkarten Stuttgart gesamt 2022 können Sie die Lärmschwerpunkte und -konflikte auf einer Karte und einer Liste sehen und diese herunterladen.


Untersuchungen zum Lärmaktionsplan

Für den Lärmaktionsplan wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt bzw. Gutachten angefertigt.

Gutachten zu den Wirkungen von Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen


Entwurf der 2. Fortschreibung 2025

Am 28.03.2025 hat der Ausschuss für Klima und Umwelt beschlossen, den Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu veröffentlichen. Bis zum 7. Mai können sich alle Bürgerinnen und Bürger dazu äußern.

Wenn Sie Anregungen oder Kommentare zum Entwurf des Lärmaktionsplans haben, können Sie diese richten an:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Stichwort: Lärmaktionsplan
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart

oder per E-Mail an

laermminderungsplan@stuttgart.de

oder über die Beteiligungsplattform

https://www.stuttgart-meine-stadt.de/laermaktionsplan


Da der Hauptverursacher der Lärmbelastung in Stuttgart der Straßenverkehr ist, konzentrieren sich die Maßnahmen vor allem auf die Verminderung des Straßenverkehrslärms. Hierzu gibt es folgende Ansätze:

• Förderung des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs, um Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen

• Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts in Hauptverkehrsstraßen: in Hedelfingen, Möhringen und Zuffenhausen zum Teil bereits umgesetzt, Gutachten für Untertürkheim, Feuerbach, Obertürkheim, Vaihingen in Bearbeitung, Gutachten für Degerloch (mit Sonnenberg), Sillenbuch, Stammheim und Weilimdorf am Anfang

• Den Verkehr verträglicher gestalten: Besserer Verkehrsfluss durch niedrigere Geschwindigkeiten, gleichmäßigerer Verkehrsablauf, Straßenumbaumaßnahmen, Kreisverkehrsplätze, ruhender Verkehr und Parkraumkonzepte

• leisere Fahrbahnbeläge und Sanierung von schadhaften Straßenbelägen

• Lärmschutzwände und -wälle

Natürlich werden auch Maßnahmen gegen den Lärm der Stadtbahnen und Eisenbahnen ergriffen. Die Stadtbahnen sind alle mit Radscheibenabsorbern ausgerüstet, die die Schwingungen des Rades dämpfen. Die Schienen werden in regelmäßigen Abständen geschliffen und die Spurkränze (überstehender Teil am Rad, der die Führung des Rads auf der Schiene gewährleistet) der Fahrzeuge geschmiert. An Neubaustrecken werden wo immer möglich Gleisbetten mit Raseneindeckung oder anderen schallmindernden Oberflächen gebaut. Wie beim Straßenverkehr können auch bei den Bahnen Lärmschutzwände oder -wälle für eine Verringerung der Lärmbelastung sorgen.

Für Lärmschutzmaßnahmen an den Eisenbahnstrecken ist die Deutsche Bahn zuständig. Die Stadt kann Maßnahmen anregen und an der Ausführung der Maßnahmen mitwirken.


Download: Entwurf Lärmaktionsplan Stuttgart - Fortschreibung 2025 (pdf)



 
 

© Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie